FFP2-Masken während des Gottesdienstes

Ab sofort müssen in der aktuell gültigen Alarmstufe II FFP2-Masken getragen werden.

Ab sofort müssen in der aktuell gültigen Alarmstufe II des Landes Baden-Württemberg in Eucharistiefeiern und anderen Gottesdiensten, die in geschlossenen Räumen gefeiert werden, von Personen ab 18 Jahren FFP2-Masken getragen werden. Einfache medizinische Masken („OP-Masken“) sind nicht mehr zugelassen.

Für Personen im Alter zwischen 6 und 18 Jahren gilt wie gehabt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.